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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2002 - L 1 RA 26/01 (https://dejure.org/2002,23367)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - L 1 RA 26/01 (https://dejure.org/2002,23367)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 28.11.2000 - S 9 RA 66/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88
Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
Dabei ist auf das beamtenrechtliche Versorgungssystem insgesamt - und nicht auf die jeweilige konkrete Ausgestaltung und einen Vergleich mit dem Schutzumfang der gesetzlichen Rentenversicherung - deshalb abzustellen, weil die Beamtenversorgung eine eigenständige und vollständige Absicherung für die Risiken der Invalidität, des Alters und des Todes bietet und weil es einfacher und sachgerechter erscheint, etwaige Mängel innerhalb des Systems der Beamtenversorgung zu beheben als durch eine Auffangzuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl zum Ganzen BSG?Urteile vom 19. April 1990, Az: 1 RA 35/88, SozR 3-2200 § 1251 a RVO und vom 27. Juni 1991, Az: 4 RA 5/91, jeweils zu Fällen der Anrechnung einer KEZ bei Befreiung von der Versicherungspflicht; zur letztgenannten Entscheidung auch Niesel, Anm in SGb 1992, Seite 83/84; zu den seit dem 1. Januar 1986 geltenden - bundesrechtlichen - Regelungen über die Ruhegehaltsfähigkeit des Erziehungsurlaubs sowie die Gewährung eines Kindererziehungszuschlages ab dem 1. Januar 1992 vgl Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Band I, § 6 BeamtVG, Erläuterungen 6/6 und 6/7). - BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
Dabei ist auf das beamtenrechtliche Versorgungssystem insgesamt - und nicht auf die jeweilige konkrete Ausgestaltung und einen Vergleich mit dem Schutzumfang der gesetzlichen Rentenversicherung - deshalb abzustellen, weil die Beamtenversorgung eine eigenständige und vollständige Absicherung für die Risiken der Invalidität, des Alters und des Todes bietet und weil es einfacher und sachgerechter erscheint, etwaige Mängel innerhalb des Systems der Beamtenversorgung zu beheben als durch eine Auffangzuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (…vgl zum Ganzen BSG?Urteile vom 19. April 1990, Az: 1 RA 35/88, SozR 3-2200 § 1251 a RVO und vom 27. Juni 1991, Az: 4 RA 5/91, jeweils zu Fällen der Anrechnung einer KEZ bei Befreiung von der Versicherungspflicht; zur letztgenannten Entscheidung auch Niesel, Anm in SGb 1992, Seite 83/84; zu den seit dem 1. Januar 1986 geltenden - bundesrechtlichen - Regelungen über die Ruhegehaltsfähigkeit des Erziehungsurlaubs sowie die Gewährung eines Kindererziehungszuschlages ab dem 1. Januar 1992 vgl Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Band I, § 6 BeamtVG, Erläuterungen 6/6 und 6/7). - BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob SGB 6 § 54 Abs 3 S 3, § 71 Abs 2, §§ 72, …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
Jedes deutsche Gericht muss zwar eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG einholen, wenn es ein - nachkonstitutionelles formelles - Gesetz für grundgesetzwidrig hält (zu den weiteren Voraussetzungen vgl ua BVerfG NZS 2000, Seite 508), der Senat hat sich eine derartige Überzeugung jedoch auch in Erwägung der Ausführungen der Klägerin nicht bilden können.