Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23367
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01 (https://dejure.org/2002,23367)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2002 - L 1 RA 26/01 (https://dejure.org/2002,23367)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - L 1 RA 26/01 (https://dejure.org/2002,23367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88

    Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
    Dabei ist auf das beamtenrechtliche Versorgungssystem insgesamt - und nicht auf die jeweilige konkrete Ausgestaltung und einen Vergleich mit dem Schutzumfang der gesetzlichen Rentenversicherung - deshalb abzustellen, weil die Beamtenversorgung eine eigenständige und vollständige Absicherung für die Risiken der Invalidität, des Alters und des Todes bietet und weil es einfacher und sachgerechter erscheint, etwaige Mängel innerhalb des Systems der Beamtenversorgung zu beheben als durch eine Auffangzuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl zum Ganzen BSG?Urteile vom 19. April 1990, Az: 1 RA 35/88, SozR 3-2200 § 1251 a RVO und vom 27. Juni 1991, Az: 4 RA 5/91, jeweils zu Fällen der Anrechnung einer KEZ bei Befreiung von der Versicherungspflicht; zur letztgenannten Entscheidung auch Niesel, Anm in SGb 1992, Seite 83/84; zu den seit dem 1. Januar 1986 geltenden - bundesrechtlichen - Regelungen über die Ruhegehaltsfähigkeit des Erziehungsurlaubs sowie die Gewährung eines Kindererziehungszuschlages ab dem 1. Januar 1992 vgl Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Band I, § 6 BeamtVG, Erläuterungen 6/6 und 6/7).
  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91

    Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
    Dabei ist auf das beamtenrechtliche Versorgungssystem insgesamt - und nicht auf die jeweilige konkrete Ausgestaltung und einen Vergleich mit dem Schutzumfang der gesetzlichen Rentenversicherung - deshalb abzustellen, weil die Beamtenversorgung eine eigenständige und vollständige Absicherung für die Risiken der Invalidität, des Alters und des Todes bietet und weil es einfacher und sachgerechter erscheint, etwaige Mängel innerhalb des Systems der Beamtenversorgung zu beheben als durch eine Auffangzuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl zum Ganzen BSG?Urteile vom 19. April 1990, Az: 1 RA 35/88, SozR 3-2200 § 1251 a RVO und vom 27. Juni 1991, Az: 4 RA 5/91, jeweils zu Fällen der Anrechnung einer KEZ bei Befreiung von der Versicherungspflicht; zur letztgenannten Entscheidung auch Niesel, Anm in SGb 1992, Seite 83/84; zu den seit dem 1. Januar 1986 geltenden - bundesrechtlichen - Regelungen über die Ruhegehaltsfähigkeit des Erziehungsurlaubs sowie die Gewährung eines Kindererziehungszuschlages ab dem 1. Januar 1992 vgl Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Band I, § 6 BeamtVG, Erläuterungen 6/6 und 6/7).
  • BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob SGB 6 § 54 Abs 3 S 3, § 71 Abs 2, §§ 72,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
    Jedes deutsche Gericht muss zwar eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG einholen, wenn es ein - nachkonstitutionelles formelles - Gesetz für grundgesetzwidrig hält (zu den weiteren Voraussetzungen vgl ua BVerfG NZS 2000, Seite 508), der Senat hat sich eine derartige Überzeugung jedoch auch in Erwägung der Ausführungen der Klägerin nicht bilden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht